Mandanteninformation

Neues Transparenzregister ab 1. Oktober 2026

Zuständigkeit und weiteres Vorgehen

Sehr geehrte Damen und Herren

Am 1. Oktober 2026 tritt das neue Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) in Kraft. Für bereits bestehende Unternehmen gelten entsprechende Übergangsfristen.

Mit dem neuen Gesetz wird das schweizerische Transparenzregister eingeführt. Unternehmen müssen ihre wirtschaftlich berechtigten Personen identifizieren, die relevanten Angaben überprüfen und dem Transparenzregister melden. Diese Informationen sind zudem laufend aktuell zu halten.

Für Sie als Unternehmen stellt sich damit insbesondere eine organisatorische Frage:

Wer übernimmt künftig die Meldungen und die laufende Aktualisierung?

  • Sie selbst;
  • wir als Ihr Treuhänder; oder
  • ein anderer Dienstleister?

Wer gilt als wirtschaftlich berechtigt?

Grundsätzlich sind dies natürliche Personen, die ein Unternehmen letztlich kontrollieren, insbesondere durch:

  • eine direkte oder indirekte Beteiligung von mindestens 25 % am Kapital oder an den Stimmrechten, oder
  • eine Kontrolle auf andere Weise, beispielsweise aufgrund vertraglicher Vereinbarungen.

Erfüllt keine natürliche Person diese Voraussetzungen, ist subsidiär das oberste Mitglied des leitenden Organs zu erfassen.

Was ist jetzt zu klären?

Für eine reibungslose Umsetzung empfehlen wir, sicherzustellen, dass:

  • das Aktien- bzw. Anteilbuch aktuell und vollständig ist;
  • die Eigentums- und Kontrollverhältnisse nachvollziehbar dokumentiert sind;
  • die wirtschaftlich berechtigten Personen eindeutig identifiziert werden können;
  • die erforderlichen Nachweise und Identifikationsunterlagen vorhanden sind; und
  • klar geregelt ist, wer die erstmalige Meldung sowie spätere Änderungen an das Transparenzregister vornimmt und überwacht.
Insbesondere ist zu beachten, dass jede Änderung der im Transparenzregister erfassten Angaben zur wirtschaftlich berechtigten Person, insbesondere deren Identität, Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz sowie Art und Umfang der von ihr ausgeübten Kontrolle innerhalb eines Monats nach Kenntnis durch das Unternehmen zu melden ist.

Drei mögliche Varianten

  1. Sie übernehmen die Abwicklung selbst

    Ihr Unternehmen übernimmt die erforderlichen Meldungen und Aktualisierungen eigenständig und stellt die laufende Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicher.

  2. Sie beauftragen uns mit der Abwicklung

    Gerne können wir die administrative Abwicklung und die entsprechenden Meldungen für Sie übernehmen, soweit dies mit unserem bestehenden Mandat vereinbart bzw. entsprechend ergänzt wird.

  3. Sie beauftragen einen anderen Dienstleister

    Die Abwicklung wird durch einen von Ihnen bestimmten externen Dienstleister übernommen.

Unabhängig davon, für welche Variante Sie sich entscheiden, bleibt das oberste Mitglied des leitenden Organs für die ordnungsgemässe Erfüllung der gesetzlichen Pflichten verantwortlich. Die operative Durchführung kann jedoch entsprechend delegiert werden.

Weitere Informationen zum Schweizerischen Transparenzregister finden Sie auf der Website des Bundes.

Schweizerisches Transparenzregister – TranspaReg