Wer gilt als wirtschaftlich berechtigt?
Grundsätzlich sind dies natürliche Personen, die ein Unternehmen letztlich kontrollieren, insbesondere durch:
- eine direkte oder indirekte Beteiligung von mindestens 25 % am Kapital oder an den Stimmrechten, oder
- eine Kontrolle auf andere Weise, beispielsweise aufgrund vertraglicher Vereinbarungen.
Erfüllt keine natürliche Person diese Voraussetzungen, ist subsidiär das oberste Mitglied des leitenden Organs zu erfassen.
Was ist jetzt zu klären?
Für eine reibungslose Umsetzung empfehlen wir, sicherzustellen, dass:
- das Aktien- bzw. Anteilbuch aktuell und vollständig ist;
- die Eigentums- und Kontrollverhältnisse nachvollziehbar dokumentiert sind;
- die wirtschaftlich berechtigten Personen eindeutig identifiziert werden können;
- die erforderlichen Nachweise und Identifikationsunterlagen vorhanden sind; und
- klar geregelt ist, wer die erstmalige Meldung sowie spätere Änderungen an das Transparenzregister vornimmt und überwacht.
Drei mögliche Varianten
Unabhängig davon, für welche Variante Sie sich entscheiden, bleibt das oberste Mitglied des leitenden Organs für die ordnungsgemässe Erfüllung der gesetzlichen Pflichten verantwortlich. Die operative Durchführung kann jedoch entsprechend delegiert werden.